Die erfahrenen Aktivisti unter euch werden sich erinnern: vor einem Jahr ging das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ans Netz. Mittlerweile haben zu viele andere erschreckende und verheerende Meldungen aus Politik, Wirtschaft, den Nachrichten das Stichwort „Datteln 4“ aus unseren Köpfen verdrängt, aber das Thema ist noch längst nicht vom Tisch:
Ein Gericht hat jetzt interveniert: Auf Klagen von betroffenen Anwohner*innen, der Stadt Waltrop und des BUND NRW hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 für„nicht rechtens“ erklärt. Eine Revision wird nicht zugelassen. Das Kohlekraftwerk Datteln 4 hätte also nie gebaut werden dürfen!
Diese eine von zahlreichen Klagen gegen Datteln 4 war nun erfolgreich. Wird das Kraftwerk jetzt rückgebaut? Leider nein. Es hat nämlich eine Betriebsgenehmigung, darf also erst mal weiterlaufen. Wie können wir dagegen protestieren? Hier Petition unterzeichnen! Oder am Sonntag, 12.09. um 13 Uhr nach Datteln kommen zur großen gemeinsamen Demo gegen Datteln 4. Mit einem großen Bündnis wird das Kraftwerk umzingelt!
Warum interessiert uns das hier in München besonders?
In München wird gerade diskutiert, ein neues Erdgaskraftwerk beim Heizkraftwerk Nord in Unterföhring zu bauen („GuD3“). Offiziell soll es das Steinkohlekraftwerk ersetzen, das bald abgeschaltet wird. Allerdings ist ein Ersatz dafür weder für Strom noch Wärme notwendig (erklären wir ausführlicher hier) – deshalb stellen wir uns prinzipiell dagegen, im Jahr 2021 noch ein neues fossiles Kraftwerk zu bauen – egal ob in Datteln oder in München. Auch bei uns ist hier der Bebauungsplan relevant, den das OVG in Münster nun für Datteln 4 für unwirksam erklärt hat. Der Unterföhringer Gemeinderat nämlich spricht sich einstimmig gegen neue fossile Kraftwerke aus und erarbeitet zurzeit einen Bebauungsplan, welcher nur erneuerbare Energien im HKW Nord (= „Unterföhring Süd“) auf der Fläche zulassen würde – also keine GuD3, so der zu erwartende Gemeinderats-Beschluss im Oktober 2021!
Wir schauen uns nun den Fall Datteln 4 mit seinem unwirksamen Bebauungsplan juristisch ganz genau an. Solange mittels eines gemeindlichen Bebauungsplans kein „Baurecht“ für ein neues Kraftwerk geschaffen ist, kann kein neues gebaut werden; erstrecht nicht eines auf fossiler Grundlage: Die GuD3 ist „nicht genehmigungsfähig“!
Mehr zur GuD3 und den Gründen, die dagegen sprechen, könnt ihr hier nachlesen.