Die letzten zwei Jahre der Ampel-Koalition waren, nun ja, politisch turbulent. Nirgends wurde das deutlicher als bei den Querelen um das neue Heizungsgesetz, bzw. – wie es korrekt heißen muss – um die zuletzt dann doch reibungslose Beschlussfassung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG), die nun zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Während die einen darin den verschriftlichten Ruin ganzer Bevölkerungsschichten durch Wärmepumpen-Zwang erkennen wollen, geht anderen (wie uns) die Klimawirksamkeit des Gesetzes nicht weit genug. Aber der Reihe nach:
Was ist das GEG und was genau steht drin?
Der Gebäudesektor gehört zu den größten CO2-Verursachern: Gebäude sind für mehr als 30 % des Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Wir haben Klimaziele in diesem Bereich bisher weitestgehend verfehlt. Deutschland will aber bis 2045 klimaneutral werden, wie noch die Union in ihrer Regierungszeit beschlossen hatte: Es besteht also dringender Handlungsbedarf! [1]
Das neue GEG soll nun die notwendige Wärmewende endlich angehen.
Was steht im GEG?
- Erstens: Das neue GEG dreht sich maßgeblich um eine große Zahl: Ab 2024 soll jede Heizung, die neu eingebaut wird, zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen. Das soll die Nutzung fossiler Rohstoffe wie Öl oder Gas reduzieren. Immerhin heizen noch etwa zwei Drittel der Haushalte in Deutschland fossil [4]. Nun aber nicht erschrecken: Es gibt großzügige Übergangsregelungen, vor allem für schon bestehende Häuser (siehe unten). Noch funktionierende Heizungen muss man nicht ausbauen, auch dann nicht, wenn sie mit Öl oder Gas laufen. Ebenso sind Reparaturen natürlich erlaubt. Die harte Grenze liegt erst bei 2045: dann, wenn Deutschland gänzlich klimaneutral sein will. Ab da darf keine Heizung mehr fossil mit Öl oder Gas heizen. [2, 3]
- Zweitens: Ein zentraler Punkt der deutschlandweiten Wärmewende soll die kommunale Wärmeplanung sein: Kommunen sind nun verpflichtet, bis Mitte 2028 (Großstädte schon bis Mitte 2026) einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Das bedeutet: Sie müssen festlegen, wo sie z. B. Fernwärme oder auch erneuerbare Gasnetze ausbauen werden. Das wird mehr Planungssicherheit für Bürger*innen und z.B. auch Netzbetreiber*innen schaffen, damit sie fundiert und vorausschauend entscheiden können, wo sie in welche Art des Heizens langfristig investieren wollen – denn wer weiß, dass in zwei Jahren Fernwärme in seine Straße gelegt wird, wird sich vielleicht eher keine Wärmepumpe mehr ins Haus bauen wollen.
Was bedeutet das GEG für Immobilienbesitzer*innen? Ein Überblick:
Ein NEUBAU soll gebaut werden: (Bauantrag ab 1.1.24) | Innerhalb eines Neubaugebiets: | Außerhalb Neubaugebiet, z.B. in Baulücken: |
Ab 2024 muss die Heizung mit min. 65 % erneuerbarer Energie laufen [1]. Möglich ist u.a. Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung oder Hybrid-Heizungen (z.B. kombiniert Gas und Wärmepumpe). [2] | Hier gibt es noch eine Übergangsfrist, bis dieselben Regeln wie im Neubaugebiet gelten: Erst ab 2026 muss die Heizung mit min. 65 % erneuerbarer Energie laufen. [1] | |
Es geht um ein BESTANDSGEBÄUDE: | Heizung funktioniert noch oder ist reparierfähig: | Heizung ist kaputt und eine neue Heizung wird eingebaut: |
Ein Heizungstausch ist nicht notwendig, natürlich darf repariert werden. [1] | Die neue Heizung muss zu 65 % erneuerbar heizen. Es gibt aber auch hier eine Übergangsfrist. Diese ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: Erst, wenn die Kommune einen Wärmeplan hat, müssen neu eingebaute Heizungen die 65%-Erneuerbar-Quote erfüllen: Durch die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung greift das also spätestens ab 2028 (2026 in Großstädten). Solange die Kommune noch keinen Wärmeplan hat, darf man auch rein fossile Öl- und Gasheizungen noch einbauen. Dafür gibt es jedoch Auflagen, wie z.B. eine verpflichtende Beratung zu Preisentwicklung, Umweltauswirkungen und Versorgungssicherheit. Weiterhin müssen auch diese Öl- und Gasheizungen trotzdem ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Bio-Öl oder Bio-Gas betreibbar sein (15 % in 2029, 30 % in 2035 und 60 % in 2040). |
Wichtig: Ab 2045 ist für niemanden mehr normales Erdgas oder Öl zugelassen. Es ist also sinnvoll, sofort auf eine klimaneutrale und erneuerbare Heiz-Methode umzusteigen, selbst wenn man dies laut Gesetz noch nicht tun müsste. So spart man langfristig Geld, nicht zuletzt wegen der steigenden CO2-Preise [5], und kann die zahlreichen Förderangebote des Bunds nutzen.[1]
Der Stand der Wärmeplanung in München
Die Landeshauptstadt München arbeitet derzeit an einem kommunalen Wärmeplan: einerseits für den Umbau der bestehenden Fernwärmenetze für die Geothermie und andererseits – soweit möglich – mit Nahwärmekonzepten, z.B. via Quartiers-Grundwasser-Wärmepumpen dort, wo keine Fernwärmeleitung liegt. [6] Erste belastbare Ergebnisse sind für Frühjahr 2024 zu erwarten. Denn: In München gibt es aktuell rund 290.000 fossile Heiz- (und Brauchwassererzeugungs-) Anlagen, die Hälfte aller Gebäude wird mit Erdgas beheizt. Das bedeutet: Für das Ziel „Klimaneutralität 2035“ müssten pro Jahr 24.000 fossile Heizanlagen umgebaut werden – das wären theoretisch 2.000 pro Monat…
Gibt es Förderungsangebote?
Ja: Der Bund bietet ein umfangreiches Förderangebot für den Heizungstausch an, das auch eine soziale Komponente beinhaltet. Bis zu 70 % der Gesamtkosten können gefördert werden!
- Es gibt eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten, die potenziell allen zugutekommen kann.
- Zusätzlich dazu vergibt die Bundesregierung einen einkommensabhängigen Bonus von weiteren 30 % für selbstnutzende Eigentümer*innen mit bis zu 40.000 Euro Haushaltseinkommen pro Jahr.
- „Der frühe Vogel“: Drittens kommt ein Klima-Geschwindigkeitsbonus dazu. Wer schon bis 2028 seine fossile Heizung austauscht, erhält eine weitere Förderung von 20 % der Investitionskosten – ab 2028 sinkt der Wert alle zwei Jahre ab.
- Einen zusätzlichen Innovationsbonus von 5 % sichern sich alle, die z. B. natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen nutzen.
Die verschiedenen Förder-Angebote können zwar zusammengerechnet werden, aber die Gesamt-Förderung bleibt gedeckelt auf 70 % der getätigten Investitionskosten.
[3]
Was bedeutet das für Mieter*innen?
Vermieter*innen dürfen den Investitionen in neue Heizungsanlagen auf die Mieter*innen umlegen: Das soll ein finanzieller Anreiz für Immobilienbesitzer*innen sein, das Geld für diese Modernisierungen auch wirklich (bald) in die Hand zu nehmen. ABER: Nur bis zu 10 % der Modernisierungskosten (abzüglich der staatlichen Förderung natürlich) dürfen Vermieter*innen auf die Miete umlegen. Außerdem gibt es eine Deckelung: Nicht mehr als 50 Cent pro Monat und Quadratmeter darf die Umlage betragen. [3]
Wie wirksam wird das neue GEG für den Klimaschutz?
Unser Urteil zum GEG fällt gemischt aus.
Positiv sehen wir:
Das GEG ist ein Anfang. Wir haben jetzt einen gesetzlich geregelten Ausstieg aus dem fossilen Heizen, mit großzügigen Anreizen, das schon früher zu tun als der Gesetzgeber es zwingend vorschreibt. Wir begrüßen auch den Fokus auf die kommunale Wärmeplanung, inkl. Verpflichtung an Kommunen, einen Plan überhaupt erst mal aufzustellen. Investor*innen, Bürger*innen, aber auch Netzbetreiber*innen und Co. erhalten so endlich Planungssicherheit – eine Grundvoraussetzung für jede Investition. Außerdem können wir so den Fortschritt der kommunalen Wärmewende bald an etwas messen.
Kritisch sehen wir:
Warum wird nur ein Anteil von 65 % erneuerbarer Energie ab 2024 vorgeschrieben? Aus unserer Sicht ist das zu wenig. Dass Öl und Gas erst ab 2045 komplett verboten sein wird, ist aus unserer Sicht viel zu spät. Und rechtlich offen ist unseres Erachtens auch, wie die kommunale Wärmeplanung z.B. durch die Stadt München so rechtskräftig wird, dass die betroffenen „Häuslebauer*innen“ auch tatsächlich angehalten sind, ihre bislang fossile Heizanlage in eine mit erneuerbare Energien umzubauen.
Besonders die politische Öffentlichkeitsarbeit war während des Entstehungsprozesses des GEG hochproblematisch: So, wie das Gesetz vorher zerrissen wurde, baut man kein Vertrauen in der Bevölkerung auf. Und das brauchen wir doch so dringend! Denn klar ist: Die Wärmewende wird unbequem und teuer, so oder so, auch wenn sie sich langfristig mit steigendem CO2-Preis etc. nicht nur fürs Klima, sondern auch für den Geldbeutel lohnen wird. Dazu braucht es überzeugende Argumente und beherzte, überall sicht- und fühlbare Mitmach-Kampagnen – und Energieberater*innen, die von Haus zu Haus gehen.
Was uns darüber hinaus auch diesmal wieder fehlt, ist eine umfangreiche (Öffentlichkeits-) Kampagne, um mehr Arbeitskräfte in die notwendigen (Handwerks-) Berufe zu locken, die die Wärmewende umsetzen. Wer heute eine Wärmepumpe einbauen will, muss mit sehr langen Wartezeiten rechnen, von der Energieberatung bis zum Einbau.
Unser Appell also an alle, die eine Immobilie besitzen: Wer kann, kümmere sich so bald wie (finanziell) möglich darum, Heizung (und ggf. Klimaanlage) in seinem Gebäude oder in ihrer Eigentumswohnung so klimaneutral wie möglich zu gestalten. Förderungen gibt es genug. Niemand muss so lange warten, wie es der Gesetzgeber erlaubt! Und: Je früher, umso mehr Förderung durch Bund und Stadt und umso mehr Einsparungen durch weniger fossile Brennstoffe. Weitersagen!
Quellen:
- [1] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-aendert-sich-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-13886
- [2] https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Gebaeudeenergiegesetz-Was-aendert-sich-wann-tritt-es-in-Kraft,geg102.html
- [3] https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/geg-auf-einen-blick.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- [4] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/376165/umfrage/anteil-verwendeteter-energietraeger-bei-der-beheizung-von-wohnungen-in-deutschland/
- [5] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/klimapaket-was-bedeutet-es-fuer-mieter-und-hausbesitzer-43806#
- [6] https://ru.muenchen.de/2023/111/Heizungsgesetz-Kommunale-Waermeplanung-in-Muenchen-startklar-107467