Mehr als 30% der CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf den Gebäudesektor, insbesondere für Warmwasser und Raumwärme. Allein 1,7 t CO2 Jahres-Pro-Kopf-Emissionen werden für’s Heizen in Deutschland „verbraucht“, ca. 18%. Auch 2023 blieb der CO2-Ausstoß aus Gebäuden unverändert hoch – neben Verkehr und Landwirtschaft ist „Wärme“ einer der großen „Klima-Sünder“. Bekanntlich hat die Bundesregierung am 01.01.2024 unter anderem das Gebäude-Energie- (GEG) und das Kommunale Wärmeplanungs-Gesetz (WPG) beschlossen, um auch im Gebäudebereich „klimafreundlicher“ zu werden – Stichwort: Künftig mindestens 65% erneuerbare Energien beim Heizen!
Notwendige klimagerechtere Ziele versus fossile Realität
In München werden aktuell etwa 290.000 Gebäudeheizungen mit Kohle, Öl oder Erdgas befeuert, 1/3 aller Gebäude hängen am Erdgas-Netz. Und: In 2023 wurden so viele Öl- und Gas-Heizungen neu eingebaut, wie zehn Jahre lang zuvor nicht, so die Aussage der SHK-Innung der Heizungsbauer*innen. Alle diese Heizungen sollen – gemäß Stadtrat bis 2035, gemäß Bundesregierung bis 2045, gemäß Europäischer Gesetzeslage bis 2055 – „klimaneutral“ sein. Also müssten 15.000 bis 20.000 fossil befeuerte Einzelheizungen pro Jahr durch (mit mindestens 65%) Erneuerbare-Energien-betriebene ersetzt werden! Und zwar „ab gestern“ – ab „morgen“ führt zu noch höheren Abarbeitungsbergen. Ist das realistisch?
„Helfen“ mag die künftige Preisentwicklung bei fossilen Brennstoffen. Denn die Gaspreis-Prognose der Stadtwerke München (SWM) zeigt: „Mit dem Erfolg der Wärmewende geht ein sukzessiver Rückgang … der aktiven Erdgasanschlüsse einher. … Die Kosten des Gasnetzes werden schrittweise auf immer weniger Nutzer verteilt werden und damit… zu einem Anstieg der spezifischen Nutzungsentgelte führen“, so die Stadtratsvorlage zur Wärmeplanung am 16.04.2024 (Hervorhebungen durch den Verfasser). Der Gaspreis wird also deutlich steigen – schon netzbedingt, noch ganz unabhängig von der Preisentwicklung auf den Weltmärkten.
Ebenso deutlich ist die Prognose der Preisentwicklung je Tonne CO2, also der CO2-Preise insbesondere auch auf fossile Brenn- (und Treib-) Stoffe: Das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) wurde ins Leben gerufen, um die jährlichen Emissionen in Europa zu begrenzen und gemäß dem Verursacherprinzip einen Preis für Kohlenstoffemissionen festzulegen. Lag der CO2-Emissionspreis im Oktober 2023 auf einem relativen Hoch von 85,0€ pro Tonne, so liegt er nach einem leichteren Abkehrschwung im März 2024 – mit wieder steigender Tendenz – bei 64,5€ pro Tonne CO2. Laut einer Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, welche die Auswirkungen der aktuellen Reformen des EU ETS wie etwa die schnellere Reduzierung der verfügbaren Emissionszertifikate berücksichtigt, könnten die Preise für Emissionszertifikate im Jahr 2030 auf bis zu 126 € pro Tonne CO2 ansteigen. Auf lange Sicht bis 2050 werden Preisanstiege bis zu 400 € je Tonne CO2 vorhergesagt. Das heißt: Fossiles Heizen wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten deutlichst teurer werden!
Wärmeplanung: beinahe progressiv – Wärmewende: eher regressiv
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat 2019 das Ziel beschlossen: „München klimaneutral bis 2035“! Doch wie bekommen wir die Wärmeversorgung klimaneutral? Der erste Schritt wäre: Die Reduktion des Energiebedarfs für Warmwasser und Wärme. Dafür wären minus 40% notwendig! Weniger Duschen wird da aber nicht reichen… Die Gebäude-Sanierungsrate liegt – auch in München – bei etwa 1,1% pro Jahr. Das bedeutet: Eine Wärmebedarfsreduzierung binnen 100 Jahren??? Soweit es im Handlungsbereich der Stadt läge, wäre weit mehr notwendig:
- Schneller auch stadteigene und wohnungsstädtische Gebäude energetisch sanieren
- Öffentliche Neubauten nur noch mit höchstem Wärme-Standard
- Mehr (kommunale) Fördermittel und Haus-zu-Haus-Beratung für sanierungsfähige Privatgebäude und Mietwohnungsbau
- Energie-Jahres-verbrauchs-Vorgaben für private Neubauten und Sanierungen
- …
Nun hat die Stadt München bereits 2023 mit der gesetzlich vorgeschriebenen „Wärmeplanung München“ begonnen – durchaus als eine der bundesweiten Vorreiterinnen unter den Großstädten. „Wärmeplanung ist … eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbare Abwärme und zur Einsparung von Wärme aufzeigt sowie die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreibt“. „Die Transformation der Wärmeversorgung Münchens ist ein langfristiger Prozess. Es geht dabei um die Transformation langlebiger Infrastrukturen (Sanierung des Gebäudebestands, Leitungsbau, Bau neuer Kraftwerke etc.), die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (ca. 15 bis 20 Jahre)“. „Mit dem gesamtstädtisch-strategischen Instrument der Wärmeplanung wird insbesondere die Planungs- und Investitionssicherheit der Energieversorgungsunternehmen, Gebäudeeigentümer*innen und Bürger*innen erhöht und der Rahmen für die Umsetzung der Wärmewende in München gesetzt“.
Notwendige Schritte für die Wärmewende in München
Im gemeinsamen Ausschuss Arbeit und Wirtschaft und Klima- und Umweltschutz des Stadtrats sollen am 16.04.2024 dazu die ersten Grundzüge für München im Stadtrat beschlossen werden: 2026 muss der verbindliche Wärme-Plan für (ganz) München „stehen“ und spätestens ab 2040 wirken, so die Vorgaben aus dem WPG. Die in der (ohne Anlagen fast 100-seitigen) Beschlussvorlage zusammen-gefassten Ergebnisse der (gebäudescharfen!) Bestands-, der Potenzial- und der Szenarien-Analysen zeigen den Stand und die Erforderlichkeit der grundlegenden Transformation der Wärmeversorgung in und für München:
- Zum ersten soll der Endenergiebedarf für Gebäude-Wärme (von derzeit 11,5 TWh/a) bis 2045 um ein Viertel reduziert werden.
- Zum zweiten gilt es, bis 2045 weg von fossiler Wärmeversorgung in der Fernwärme und in der Einzelwärmeversorgung zu kommen. Statt dessen soll der Weg hin zu einer deutlich stärkeren und dekarbonisierten Fernwärme (2/3 der künftigen Wärme) sowie einem „rasanten Ausbau von Lösungen auf Basis von Wärmepumpen“ führen.
- Dadurch sollen – drittens – die Treibhausgasemissionen Münchens aus Wärme bis 2045 auf ein Niveau von ca. 160.000 Tonnen CO2 pro Jahr (das entspricht 0,08 Tonnen CO2 pro Einwohner*in) sinken.
Das wäre „Klimaneutralität“ in dem Sinne, dass diese CO2-Emissionen nicht vermeidbar bzw. nicht weiter reduzierbar sind: Im Vergleich zum bundesdeutschen Pro-Kopf-Durchschnitt wären das nur noch 5% des gegenwärtigen Niveaus – wenn auch (stillschweigend) nicht wie 2019 beschlossen: bis 2035, sondern erst bis 2045!
Teilpakete für die Dekarbonisierung
Vorgesehen sind also zwei „Teil-Pakete“: Zum einen soll die Dekarbonisierung der (zu verdichtenden und zu erweiternden) Fernwärmeversorgung in München weitergetrieben werden (siehe hierzu ausführlich im NSEM-Blog-Beitrag 03/ 2024). Zum anderen geht es um klimafreundlichere Wärmeversorgung außerhalb von Fernwärme (FW)-Netzen, also dort, wo z.B. mittels Quartierskonzepten Nahwärme-Versorgungen möglich sind. Es kann aber auch da gemeint sein, wo teil-zentralisierte nicht möglich sind, also „individuelle“ Lösungen gefunden werden müssen, z.B. eine (Luft-) Wärmepumpe statt der alten Ölheizung im Einfamilienhaus: „Neben der Fernwärme stellt das Heizen und Kühlen mit Grundwasser und mithilfe von Grundwasser-Wärmepumpen bzw. Nahwärmenetzen ein wesentliches Element der zukünftigen Münchner Wärmeversorgung dar, insbeson-dere in weiten Teilen des (nord-) westlichen und des östlichen Stadtgebiets. Ergänzend kommen weitere Formen der oberflächennahen Geothermie hinzu, darunter insbesondere Erdwärmekollektoren“. Außerdem „stellen Luftwärmepumpen… eine weitere Alternative dar“, „kleinere, ergänzende Bausteine … wie Abwärme, Wärmespeicher, Solarthermie, vereinzelt Biomasse“ sind ebenso denkbar.
Die obenstehende (aus der Stadtratsvorlage schlecht reproduzierfähige) Karte soll die Visualisierung der Untersuchungs- und Eignungsgebiete inkl. Gebiete mit Wärmenetzen ermöglichen:
- Fernwärme-Verdichtung und -Erweiterungen ab 2025 (orange, gelb),
- Gebiete mit Wärmenetz-Untersuchungen für Fern- oder Nahwärme (grün),
- Gebiete ohne Netzentwicklung, aber geeignet für Grundwasserwärmepumpen (blau),
- für Erdwärmekollektoren und für Luftwärmepumpen (braun).
Unter anderen diese Karte soll über das Geoportal München veröffentlicht sein – war zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Artikels aber noch nicht zugänglich.
Die „Kommunale Wärmewendestrategie“
Unter „kommunale Wärmewendestrategie“ werden dann wesentliche Instrumente, Maßnahmen-Pakete, Umsetzungsprioritäten und ein Zeitplan zunächst für die nächsten fünf Jahre entwickelt. Spannend wird in den nächsten Jahren die Frage, ob und wie weit die Stadt zu gehen bereit ist, die zunächst unverbindliche Wärmeplanung in den einzelnen Gebieten auch rechtsverbindlich zu machen: Durch Ausweisung von Netzgebieten (mit unzulässig anderer Art als einer jeweils vorgegebenen Wärmeversorgung), mit Festsetzungen in Bebauungsplänen, Erlass von (quartiersbezogenen) Wärmesatzungen und nicht zuletzt mit Satzungen über einen teil-örtlichen „Anschluss- und Benutzungszwang“ (AuBZwg, wie bei der Abfall- und Abwasserentsorgung).
Auch wenn aus dem Rechtsgutachten (als Anlage zum Stadtratsbeschluss) deutlich hervorgeht, dass das Instrument AuBZwg – trotz Einschränkungen aus der Bayerischen Gemeindeordnung bei der Fernwärme – nutzbar ist, scheut sich die Stadt bislang davor. Allerdings kann die Stadt aber auch nicht erklären, wie etwa eine Verdichtung in Fernwärme- oder die Realisierung von Nahwärme-Netzen funktionieren könne, wenn die Anlieger sich an diese Fern- oder Nahwärme-Netze nicht anschließen wollen. Gründe dafür könnten zum Beispiel die SWM sein, die mit ihrer bisherigen Anschluss- (Gebühren-) Politik Klein- und Mittelgroß-Wärme-Abnehmer vergrault (siehe auch dazu der Artikel zur Transformation der Fernwärme in dem NSEM-Blog-Beitrag 03/ 2024). Weil – so die klare Erkenntnis aus dem Mitwirken des Autors als Mitglied in der städtischen Energiekommission bis 2022 – die Stadtwerke als Netz-Monopolist wirtschaftlich kein Interesse an solcherart Fernwärme-Kunden haben und deshalb lieber auf die für sie wirtschaftlich lukrativeren Erdgas-Versorgung setzen (obwohl Fernwärme- und Gasleitungen in einer Straße vielfach nebeneinander liegen).
Wärmewende – aber nur sozial und ökologisch gerecht
Wie aber soll „Klimaneutralität“ erreicht werden, so ist die Stadtpolitik zu fragen, wenn die Stadtwerke einen Wärmeanschluss durch Kund*innen für diese nicht „wirtschaftlich reizvoll“ machen wollen (ersatzweise gar einen „Entzug“ der jährlichen SWM-Gewinnüberschüsse an den städtischen Haushalt „andeuten“). Gleichzeitig hat die Stadt ihrerseits keine ausreichenden Finanzmittel „via Flankierung der Wärmewende mittels des Förderprogramm Klimagerechte Gebäude (FKG)“ und andererseits scheut sie den (zu erwartenden) Streit mit Bürger*innen, um zu Rechtsmitteln wie dem AuBZwg zu greifen.
(Aber immerhin ist in der Vorlage 16.04.2024 vorgeschlagen, dass der Stadtrat das zuständige Klimaschutz-Referat RKU beauftragt, sich für eine Anpassung der restriktiven bayerischen Regelung zum AuBZwg auch für Wärmenetze im Bestand einzusetzen – davon, dass der Stadtrat beschließen soll, die bayerische Staatsregierung aufzufordern…., ist aber leider nicht die Rede (!)).
Dass die Umsetzung der Wärmewende in München auch direkte und indirekte soziale Verteilungs-Auswirkungen haben kann und längst hat, ist in der Stadtratsvorlage zumindest angedeutet. Schließlich finden Wertsteigerungen in „umgerüsteten“ besseren Wohngebieten in Außenbereichen Münchens bereits statt. Andererseits ist eine Wohnungsflucht festzustellen, weil Umrüstungsinvestitionen auf die Jahres-Heizkosten von einkommensschwachen Mieter*innen abgewälzt werden. Die in der Stadtratsvorlage aufgezählten Maßnahmen zeigen aber, dass über die Übergangs- und Ausnahmeregelungen aus dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und Bundes-Förderungen hinaus die Stadt selbst kaum über (Rechts-) Instrumente verfügt. Diese Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf städtische Förderprogramme etwa für investitionswillige Eigenheimbesitzer*innen mit beschränkten Finanzmitteln. Denkbar wäre für (Rechts-)Instrumente etwa das Mietrecht oder städtebauliche Erhaltungssatzungen, um soziale Härten und Verwerfungen von Mieter*innen und noch weitere Vermögensumverteilungen abzufedern oder gar zu verhindern.
Kommunikation und Einbindung der Bevölkerung sind nicht zu vergessen!
Als „Wärmewendeakteur*innen“ werden u.a. auch die Stadtwerke München, andere Energieversorger, die Stadtverwaltung, die städtische Wohnungsgesellschaft, die Münchner Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und das Handwerk genannt. Ach, übrigens: Die Bürger*innen sollen schon auch „mitgenommen“ werden. Denn für sie hat das Alles ja ganz erhebliche Konsequenzen und nicht nur, aber auch finanzielle Auswirkungen. „Die Schaffung von Akzeptanz und die Begrenzung von Widerständen bei den Bürger*innen ist für die fristgerechte Umsetzung von Bauvorhaben und die Realisierung der ambitionierten Ziele der Wärmewende wichtig. Städtische Kommunikationskampagnen, Bürgerbeteiligung durch Einbindung bzw. Information der Bevölkerung und Öffentlichkeitsarbeit der LHM können „Bürgerinitiativen gegen Maßnahmen der Wärmewende entgegenwirken“, heißt es in der Vorlage zur Fernwärme-Transformation. Auch hier dürfen wir gespannt sein, was der Stadtrat diesbezüglich wirksam umsetzt.
Nach Umfragen kennen jedenfalls nur wenige Münchner*innen die bisherige Öffentlichkeitskampagne des RKU „Re:think“. Vorgesehen ist u.a. die Verstärkung der Wärmewende-Arbeit in den Quartierskonzepten (die darauf bislang ja nicht eingeschworen sind). Auch die Durchführung einer digitalen Informationskampagne und ab Herbst 2024 eine Mediakampagne, um „das alles begreifbar, nachvollziehbar und transparent zu machen“ und „positiv zu besetzen“ sind geplant. Angedacht sind außerdem die Verstärkung der „aufsuchenden Energieberatung“, gezielte Kampagnen und Beratungen in Gebieten, in denen Nahwärme- oder Gebäude-Netze sinnvoll scheinen und nicht zuletzt ein zentrales „Wärmwendetelefon“.
Ein straffer Zeitplan
Jedenfalls soll mit der ersten Beschlussfassung der Wärmeplanung durch den Stadtrat am 16.04.2024 genau dieses erfolgen: Die Bürger*innen-Beteiligung zur weiteren Fortentwicklung der kommunalen Wärmeplanung München startet. So sollen Beteiligungsverfahren eröffnet, Stellungnahmen und Befragungen ermöglicht werden etc. – auch für neue Zielgruppen. Dafür wäre dann, angesichts der stadtverwaltungsinternen Vorläufe, bis Spätsommer 2024 deutlich weniger als ein halbes Jahr Zeit (darf das wahr sein?!). Denn geplant ist und am 16.04.2024 beschlossen werden soll, dass bereits im Herbst 2024 dem Stadtrat ein finaler Wärmeplan zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll – und dazu auch eine Wärmesatzung als zentrales rechtliches Steuerungsinstrument der Wärmewende in München!
Doch ob es dazu kommt, ist unklar: Schließlich (siehe NSEM-Presseerklärung „Klimaengagierte Zivilgesellschaft fordert: Volles Tempo für Münchner Wärmeplanung“ vom 20.03.2024) besteht die Gefahr, dass die Befassung des Stadtrats am 16.04.2024 mit den beiden Beschlussvorlagen zur „kommunalen Wärmeplanung“ und zur „Transformation Fernwärme“ (auf unbestimmte Zeit) aufgrund politischer Manöver im Münchner Rathaus ausgesetzt wird: Statt in den politischen Gremien (dazu sind sie da!) über berechtigte oder nicht zutreffende Verschärfungen durch die Münchner Vorlage gegenüber dem Bundesgesetz zu diskutieren und dann zu entscheiden, wird der Boulevard eingeschaltet und – analog der ideologischen „Heizungshammer“-Diskussion im Sommer 2023 – auf Populismus gemacht und die Stadtratssitzung am 16.04. dadurch torpediert. Das nutzt niemandem und erhöht nur die ohnehin vorhandene Verunsicherung der Bevölkerung!
Deshalb haben die „Klima-Organisationen“ der Zivilgesellschaft am 20.03.2024 öffentlich gefordert:
„Keine Spielchen zulasten von Klima-Fortschritten!
Presseerklärung, 20.03.24
Volles Tempo für die Bürgerbeteiligung, den Umbau der Fernwärme mittels Geothermie und klimafreundliche Wärmelösungen für München!“
Wie auch immer dieser „Knoten“ jetzt gelöst wird, eines ist klar: Mit „Wärmeplanung München“ und „Dekarbonisierung Fernwärme“ werden wir Münchner*innen und fachkundigen Klima-Engagierten der Zivilgesellschaft die nächsten Jahrzehnte gut beschäftigt sein. Wir vom Netzwerk Saubere Energie München bleiben jedenfalls stets „am Ball“, versprochen!
Anmerkung: Die obigen CO2-Emissionszahlen für München sind errechnet nach dem BISKO-Modell, das nur die energetischen CO2-Emissionen und nur die erfasst, die innerhalb der Stadtgrenzen Münchens entstehen – das HKW Nord mit dem Kohleblock 2 ist beispielsweise nicht beinhaltet, weil es sich nicht innerhalb Münchens befindet.
Quellen und Zitate:
- Stadtratsvorlage zur Wärmeplanung 16.04.2024
- Preisangaben zur Tonne CO2: Finanzportal der Börse (Link) (abgerufen am 25.03.2024)
- Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK), 01/ 2023: The Emerging Endgame: The EU ETS on the Road Towards Climate Neutrality (Link)
Weiteres: