…wir wissen es nicht, auch nicht nach der Sitzung des Klimarats, in dem das hätte geklärt werden sollen. Nicht eine angebliche Behinderung des Gas-Umbaus im Kohleblock 2 im Heizkraftwerk Nord in Unterföhring durch die Stadtwerke München (SWM) war kritisiert worden (wie eine namhafte Zeitung in der U-Bahn tickern lässt). Statt dessen wurde moniert, dass der Stadtrat dazu keine Klimaschutzmaßnahmen beschließt und so die CO2-Emissionen höher sein werden als bei „spätestes Kohle-Ende 2027“. Es wurde sehr viel mündlich vorgetragen seitens der Geschäftsführung der SWM in dieser seit zwei Jahren überfälligen Sitzung des Klimarats und von den anwesenden Klima- und Stadträt*innen wenig hinterfragt. Eine „Verkaufsveranstaltung der Stadtwerke, keinerlei Positionierung des Klimarats“ – so die Bewertung einer Zuhörerin.
Erdgas-Verbrennung zulässig – aber nicht im Dauerbetrieb
Schon 2016 ist – im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid 2017 „Raus aus der Steinkohle bis 2022“ – gefordert worden, dass die Kohleverbrennung im Block 2 durch (bei gleicher Fahrweise etwa 1/3 weniger klimaschädlichem) Erdgas ersetzt wird. Das sei technisch nicht möglich, behaupteten die SWM stets. Bis der politische Druck wegen Missachtung des Bürgerwillens zu groß wurde. Dann haben die SWM ab 2020 mit der Hersteller-Firma (bzw. ihrem Nachfolger) Erdgas-Fahrversuche durchgeführt mit dem Ergebnis: Erdgas geht doch, mit kleinen Umbaumaßnahmen. Schon immer war bekannt, dass im Block 2 neben Steinkohle und Kohle-Klärschlamm-Gemisch zulässigerweise auch Erdgas verbrannt wird – zum Anheizen des Kohlekessels und bei Smog (so die Begründung im Genehmigungsbescheid 1990), nicht aber im Dauerbetrieb. Dazu war der Kohlekessel in den 1980ern nicht konzipiert, nicht genehmigt, nicht gebaut und nie gefahren.
Was wir im Klimarat dazu erfahren haben ist, dass den SWM bereits seit 2020 einschlägige Aussagen von Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden vorliegen, dass Umbau und auch dauerhafter Erdgas-Betrieb in der bisherigen „Abfallbeseitigungsanlage“ Block 2 (also im sogenannten „Kohleblock“) gemäß seinerzeitiger Genehmigung aus 1990 sicher und zulässig sei. Allerdings nur, wenn dies keine Gas-Mehrungen gegenüber den heute zulässigen 88.000 Kubikmeter Gas pro Stunde (!) und keine nennenswerten Immissionsschutz-rechtlich relevanten Änderungen zur Folge habe. Dies zu beurteilen und gegenüber der Genehmigungsbehörde (gegebenenfalls prüfpflichtig!) anzuzeigen, liege in der Verantwortung der (hierfür haftenden) Betreiberin, also den SWM. Die ist bis heute aber nicht erfolgt – der Baubeginn ist in 4 Monaten!
Es ergeben sich Fragen …
- Frage 1: Sind Immissionsschutz-rechtliche Auswirkungenetwa für „sauren Regen“ oder aus Stickstoff- Luftbelastungen für die menschliche Gesundheit aus künftigem Erdgas-Betrieb zu erwarten? Diese Frage ist nicht beantwortet und nicht überprüfbar, weil die SWM bislang keinerlei Aussagen hierzu veröffentlicht haben.
- Frage 2: Warum haben die SWM gegenüber der Gemeinde Unterföhring, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit bislang keinerlei prüfbare Aussagen der Behörden, Unterlagen, Pläne, CO2-Emissions-Mengen und -Zertifikatskosten, CO2-Gutachten, Umbau-Kosten (1-2 Mio. € statt wie bisher angegeben 8-10 Mio. €?), Ergebnisse der Sicherheits- und Erdgas-Fahrversuche aus 2020 usw. vorgelegt? Bis heute ist das nicht geschehen, trotz klarem Stadtrats-Beschluss vom 28.06.2023?
- Frage 3: Die Immissionsschutz-rechtlichen Aspekte betreffen ja nur die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchVO). Wie sieht es mit der juristischen Vereinbarkeit der SWM-Umbaupläne mit einem nur zulässigen „Bestandsschutz“ von Block 2 im neuen Bebauungsplan der Gemeinde Unterföhring aus? Dort liegt die klare juristische Aussage vor, dass ein Umbau nur zulässig sei, wenn dieser zu einem identischen Zustand führe, wie er 1990 genehmigt wurde. Das ist bei neuen Erdgasbrennern, kesseltechnischer Änderung der Lüftungs-Mimik, geänderter Leit- und Elektrotechnik, angepasster Rauchgasreinigung, neuer Regelarmaturen etc. schwer vorstellbar.
- Antwort des zweiten Bürgermeisters von München, D. Krause: Im Austausch mit der Gemeinde Unterföhring habe diese die Notwendigkeit des Gas-Betriebs akzeptiert, die Problematik sei ja zeitlich begrenzt. Das NEIN aus Unterföhring zu einem „neuen Erdgas-Kraftwerk“ ist allerdings bekannt. Aus Politik oder Verwaltung Unterföhrings wurde zur Sitzung des Klimarats vorsorglich niemand eingeladen.
- Frage 4: Die BImSchVO sieht keinerlei Maximal-Grenzwerte bei Treibhausgasemissionen vor. Etwa wenn CO2,eq durch Gasbetrieb geändert/ vermehrt werden, so ist dies nicht Genehmigungs-relevant – wohl aber in hohem Maße Klima-relevant. Hierüber entscheidet aber nicht die Genehmigungsbehörde, sondern der Stadtrat der Landeshauptstadt München. Entscheidet dieser im Sinne maximal möglichen Klimaschutzes? Bislang nicht (trotz des positiven Beschlusses zum Umbau auf Gas-Betrieb). Es sei auch kein CO2-begrenzender Stadtrats-Beschluss geplant, so das zuständige Wirtschaftsreferat, der Beschluss vom 28.06.2023 sei final. Weiterhin bleibt unklar, ob ein Stadtratsbeschluss nachgeholt werden soll, um – entgegen dem Bürgerentscheid 2017 – eine Kohleverbrennung weiterhin technisch zu ermöglichen. Nach heutigem Stand wird es nur eine Stadtwerke-Information in Form einer Stadtrats-Bekanntgabe geben: Die SWM informieren also ihren Eigentümer, was sie tun werden – das ist eine klare Demonstration der wahren Machtverhältnisse. Stattdessen müsste der Eigentümer, der Stadtrat der Landeshauptstadt München, ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft, den SWM, durch einen Stadtratsbeschluss „aus Klimabelastungsgründen“ Last- und Fristgrenzen vorgeben, damit die SWM bei einem Gas-Betrieb bestimmte Treibhausgas-Emissionen nicht überschreiten.
Betriebfahrweise Jahreszeiten-abhängig statt nach ‚merit order‘
Der bisher mit Steinkohle befeuerte Block 2 im HKW Nord wird also in wenigen Monaten gemäß Stadtratsbeschluss vom Juni 2023 im Rahmen der jährlichen Kraftwerks-Revision in einen „dauerhaften Erdgasbetrieb“ umgebaut. Ab Herbst 2024 wird der Kraftwerksblock „wärmegeführt“ gefahren, soll aber jeweils im Sommer abgeschaltet werden, so der Vortrag der SWM im Klimarat: Es erfolge seitens SWM keine „merit-order-Betriebsführung“ für die bundesdeutsche/ europäische Stromdarbietung aus München je nach Strompreis-Erlös der Leipziger Strombörse. Begründung dafür: „Wegen der fehlenden Wärmeerlöse aus dem im Sommer abgeschalteten Wärme-Koppelprozess sind wir mit reiner Stromerzeugung für den bundesdeutschen Markt nicht wettbewerbsfähig“, so die Aussage des Technischen Geschäftsführers der SWM.
Dass im Sommer keine Wärme erzeugt wird (auch nicht für Brauchwasser für Fernwärmekunden) ist schon bemerkenswert. Aber dass dann auch keinerlei Strom produziert wird, das ist neu und ziemlich „umwerfend“. Peinlich war das unter anderem für den (von der Stadt beauftragten) Vertreter des Ökoinstituts im Klimarat, der sich vor der Sitzung so vehement für bundesweiten merit-order-Strom eingesetzt hatte: Mit einem umgebauten Block 2 und damit einem neuen Erdgas-Kraftwerk auf dem bundesdeutschen Strom-Markt werde (weniger klimaschädlicher (?)) Strom aus München andere Gas-Kraftwerke im Wettbewerb verdrängen und so werde in Europa in Summe weniger CO2 emittiert – so seine steile These. Peinlich stellte sich das ebenso für die umweltpolitische Sprecherin der SPD dar: Sie argumentierte noch nach der Sitzung, die Stromproduktion aus Erdgas im Block 2 sei erwünscht, damit „in Tschechien nicht die Stromproduktion in Atom- und Kohlekraftwerken anläuft“ – dabei wird eben kein Gas-Strom aus München vermarktet werden.
Wärmegeführter Betrieb des Kraftwerks für Rendite???
Auch die zweite neue Erkenntnis hatte es in sich: „Wir brauchen den Block 2 für die Wärmeerzeugung“ für die Münchner Fernwärmenetze. Das wird von Politik, Verwaltung und SWM behauptet: Schließlich wurde der Block 2 ja auch in diesem Winter zur Wärmedarbietung teils zu 100% Volllast gefahren (bei 38% jahresdurchschnittlicher Leistungsbegrenzung kein Widerspruch)! Aber der TÜV-Süd hatte doch im städtisch beauftragten Gutachten 10_2029 festgestellt, dass der (Kohle- oder Gas-) Block 2 nicht für die Wärmeerzeugung in München erforderlich ist, weil es genügend andere Wärmequellen in München gibt? Erforderlich wäre der Block nur für den „n-1-Wärme-Notfall“, wenn bei minus 16 Grad die nächstgrößte Wärmequelle, das gesamte HKW Süd, ausfiele?! Und für diesen (noch nie eingetretenen, aber abzusichernden Fall) hatte doch das Ökoinstitut in seinem Gutachten 11_2019 statt der Vorhaltung eines ganzen Großkraftwerks die sogenannte „Kleine Heizwerke-Lösung“ vorgeschlagen?!
Ja, stimmt. „Aber wir brauchen den Gas-Block 2 für Wärme, weil wir das Geld brauchen“, so der Stadtwerke-Geschäftsführer! Zur Querfinanzierung des defizitären öffentlichen Verkehrs und für die Geothermie-Projekte (genannt wurden 6,5 Mrd. €, in dem Stadtratsvorschlag für 19.04.2024 stehen 9,5 Mrd. € – so genau wird es scheinbar mit den Zahlen nicht genommen …). Und natürlich für die 100 Mio. € pro Jahr zur Gewinnausschüttung an den städtischen Haushalt (das zu sagen wäre aber doch zu peinlich gewesen…).
Aha, nicht Zwänge aus Wärmeengpässen oder technische Gründe sind es, die die Geschäftsführung der Stadtwerke zum „dauerhaften Gas-Betrieb“ des Block 2 anführen, sondern – wie gehabt – „Rendite statt Klima“. Und das – unwidersprochen – trotz der Ausrufung des „Klimanotstands“ durch den Stadtrat und seiner Zielvorgabe „Klimaneutralität der Stadtverwaltung inklusive der SWM bis 2030“.
Und die erwarteten Treibhausgas-Emissionen?
Der eigentlich entscheidende Punkt wurde deshalb auch nicht annähernd geklärt: Wie viel CO2 (mehr) an Treibhausgas-Emissionen wird der Umbau und der Weiterbetrieb des Block 2 auf Gas-Basis bis 2035 zur Folge haben, als die Beendigung der Kohleverbrennung bis 2027? Wir Klimaengagierten aus der Zivilgesellschaft hatten ja auf Basis von SWM-Zahlen ausgerechnet und vielbeachtet publiziert, dass der verlängerte Erdgas-Betrieb eine „Vervielfachung“, auch „bis Vervierfachung“ der CO2-Emissionen gegenüber Kohle-Ende 2027 zur Folge haben kann. Dazu haben die SWM im Klimarat eine einzige Folie gezeigt: Das beabsichtigte Absenken der jährlichen Betriebsstundenzahl von 3.400 Jahres-Stunden (38,8% bei Kohle, 2023) auf zunächst 2.700 Stunden (Gas, 2031) und schließlich 2.300 h (Gas, 2035).
Auch wenn trotz Nachfrage unklar blieb, ob dies Teillast- oder Volllast-Betriebsstunden seien: Bei theoretisch 8.760 Jahres-Betriebsstunden entsprächen „nur noch“ 2.700-2.300h einer jahresdurchschnittlichen Leistung von unter 30% – ohne dass die Lichter in München ausgehen und die Wärmekunden frieren. Was nochmals die Frage aufwirft, warum der Stadtrat bei Kohleverbrennung aus Klimaschutzgründen eine Jahres-Lastbegrenzung von 38% beschlossen hat, für Erdgas aber keinerlei Begrenzung beschließen will? Und: Den dargestellten Betriebsstunden mit Kohle oder Erdgas werden keine zu erwartenden Treibhausgasemissionen gegenübergestellt, so dass seitens SWM nach wie vor nicht belastbar dargelegt ist, wie hoch denn die CO2-Emissionen aus dem „dauerhaften Erdgasbetrieb“ sein werden.
Trotzdem: Entspannung! „Bis Vervierfachung“ wird nicht der Fall sein: Wenn der Gas-Block 2 künftig im Sommer gar nicht, in Übergangszeiten und im Winter Wärme-geführt gefahren und insgesamt die Jahres- Betriebsstunden reduziert werden, ist eine Vervierfachung auch theoretisch nicht möglich; aber nach wie vor eine Vervielfachung: Die Stadtwerke sagten auch im Klimarat, dass mit der in der Stadtratsvorlage vom 28.06.2023 veröffentlichten Tabelle bewiesen sei, dass mit Gas statt Kohle 1 Mio. Tonnen CO2 „eingespart“ würden (schon dieser Begriff lässt einen erschauern) – aber: Zum Einen werden in besagter Tabelle gleiche Fahrweisen bei Kohle und Gas unterstellt, was angesichts einer Lastbegrenzung bei Kohle max. 38% versus der Fahrweise bei Gas ohne jegliche Begrenzung schlicht „unsauber“ ist. Zum anderen endet diese Tabelle just zum möglichen Stilllegungs-Zeitpunkt von Block 2, nämlich 2028, berücksichtigt also nicht die CO2-Emissionen aus dem verlängerten Gas-Betrieb bis 2035. Doch für die Zeit bis 2035 würden weitere 1,24 Mio. Tonnen CO2 „eingespart“ – von wieviel? In den Jahren 2029 bis 2035 von insgesamt 5 oder 10 oder 100 Mio. Tonnen CO2??? Unbeantwortet. Und wieder fragt in Klimarat und im Stadtrat (außer einer Oppositionspartei) niemand nach.
Und die Reaktionen in der Klimarats-Sitzung?
Um auch dies nochmals zu dokumentieren: Noch am 20.08.2020 haben die Stadtwerke gegenüber der Gemeinde Unterföhring schriftlich festgehalten, dass die „übliche technische Lebensdauer“ des Block 2 (nach dann 40 Jahren Betrieb) spätestens im Jahr 2030 ende. Jetzt dagegen soll der Gas-Block „zunächst“ bis 2035 weiterlaufen – die Laufzeit des Block 2 wird also um mindestens fünf (bzw. gegenüber möglicher Stilllegung wegen Entfalls der „Systemrelevanz“ um sieben Jahre) verlängert – mit entsprechender Vervielfachung der CO2-Emissionen (auf unbekannte Mengen). Ach ja: „Wir brauchen das Geld“.
Und die Klimarät*innen und die Stadträt*innen? Auch hierzu keine kritischen Anmerkungen, keine Nachfragen und auch keine Forderung, die überfällige „Klimaneutralitätsprüfung“ endlich vorzulegen (weil man das negative Ergebnis eh schon kennt…?). Der Vertreter der Industrie- und Handelskammer im Klimarat fasste zusammen: „Da wissen wir mit den Stadtwerken die Energieversorgung in guten Händen“. Kommentar eines Zuhörers nach der Sitzung des Klimarats: „Angesichts der dringend erforderlichen schnellen Energiewende und des eindeutigen Bürgerbegehrens vor sieben Jahren halte ich die Vorgehensweise in dieser Kombi aus SWM-Geschäftsführung und grün-roter Stadtregierung für skandalös“.
Unsere Forderungen bleiben die gleichen …
Was bedeutet das für uns Klima-Engagierte in der kritischen Öffentlichkeit (nicht nur) Münchens? Nach Auffassung des (übrigens im Klimarat vielfach zitierten) Netzwerks Saubere Energie München ist wohl unstrittig, dass
- die Stadtwerke München endlich alle erforderlichen und seitens der Gemeinde Unterföhring und vom Stadtrat schon seit langem geforderten Unterlagen veröffentlichen müssen. Das bezieht sich insbesondere auf die zukünftig zu erwartenden Treibhausgasemissionen.
- der Stadtrat der Landeshauptstadt München schnellstens eine Erdgas-Fahrweise auf unter 38% klar begrenzen muss (möglichst sogar „warm-stand-by“). Das muss spätestens vor der Inbetriebnahme des „neuen Erdgas-Kraftwerks“ Block 2 im Spätsommer 2024 geschehen.
- ein Ende der Laufzeit des Gas-Block 2 bis zur Ende der „Systemrelevanz“, spätestens aber bis 2030 festgelegt werden muss.
- ein „Alternativkonzept Erneuerbare Energien HKW Nord“ (SWM-Entwurf 2022) verbindlich beschlossen werden muss.
Wir, die Klima-organisierte Zivilgesellschaft, werden diese Forderungen (und das bisherige politische Versagen der herrschenden Parteien im Rathaus) weiterhin deutlich machen. Angedacht sind dafür beispielsweise auch Publikums- und Medien-wirksame Aktionen vor dem Rathaus anlässlich entsprechender Stadtrats-Sitzungen. Zusätzlich sollten wir die Kampagne vor der anstehenden Kommunalwahl im Frühjahr 2026 für einen erneuten Bürgerentscheid „Raus-aus-Erdgas im Block 2“ – wie der erfolgreiche aus 2017 – nun ernsthaft angehen.